Aktuelles aus dem Gebiet Personenschäden

Verfahren Rohrer ./. Bayer Vital GmbH

von RA Martin Jensch am 16.12.2015 um 13:27:00

Presseerklärung zum Verfahren

Rohrer ./. Bayer Vital GmbH

vor dem Landgericht Waldshut-Tiengen

Mit ihrer Klage vom 30.05.2011 hat Frau Rohrer als erste Frau, die von drospirenonhaltigen Antibabypillen geschädigt wurde, Klage gegen die Bayer Vital GmbH in Deutschland eingereicht.

Diese Klage wird nunmehr in der mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht Waldshut-Tiengen am kommenden Donnerstag, den 17.12.2015 um 9.00 Uhr, verhandelt.

Mit der Klage werden Ansprüche auf Schadensersatz, Schmerzensgeld und Feststellung der Verpflichtung zukünftiger Schäden, insbesondere einen Verdienstausfallschaden zu tragen, geltend gemacht.

Ferner wird mit der Klage parallel ein Auskunftsanspruch auf Vorlage sämtlicher zur Beurteilung der schädlichen Wirkungen des Wirkstoffs Drospirenon notwendiger Unterlagen geltend gemacht.

Die Klage wird darauf gestützt, dass der Wirkstoff Drospirenon schädliche Wirkungen hat, die über das nach der Medizintechnik vertretbare Maß hinaus gehen und auf das damit einhergehende weitaus erhöhte Risiko an venösen Thromboembolien zu erkranken, im Beipackzettel nicht hingewiesen wurde.

Frau Rohrer erlitt eine fulminante beidseitige Lungenembolie und ihr Leben konnte nur im Rahmen einer Notoperation gerettet werden. Es sind erhebliche Folgeschäden in Form von dauerhaften Belastungseinschränkungen und Leistungsminderungen seitdem vorhanden.

Frau Rohrer wird von Rechtsanwalt Martin Jensch, Coburg, vertreten.

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