Familienrecht

Einen besonderen Schwerpunkt der Kanzlei Jensch bildet, das Familienrecht. Sowohlt Rechtsanwalt Jensch als auch Rechtsanwältin Tränkle sind Fachanwälte für Familienrecht und verfügen somit auf diesem Gebiet über Spezialkenntnisse und besondere Erfahrung. Frau Rechtsanwältin Tränkle ist zudem auch als Verfahrensbeistand für minderjährige Kinder tätig.

Unsere Tätigkeiten auf dem Gebiet des Familienrechts umfassen insbesondere folgende Bereiche:

  • Ehevertrag und Eheschließung
  • Scheidung und Scheidungsfolgenvereinbarungen
  • Kindesunterhalt
  • Trennungsunterhalt
  • Ehegattenunterhalt
  • Lebenspartnerschaftsverträgen und Aufhebungsverfahren
  • Versorgungsausgleich
  • Vermögensauseinandersetzungen
  • Zugewinnausgleich
  • Kindschaftssachen, insbesondere elterliche Sorge, Umgangsrecht und Kindesherausgabe
  • Abstammung und Adoption
  • Namensrecht und
  • dem Recht der nichtehelichen Lebensgemeinschaften
  • Verfahrensbeistandschaft

Unser Angebot umfasst bereits die vorbeugende Beratung sowohl im Rahmen des Abschlusses von Eheverträgen als auch bei der Gestaltung vermögens-
rechtlicher Vereinbarungen und der zugrundliegenden Verhältnisse.Natürlich werden wir auch im Rahmen von Vertretungen bei Trennung und Scheidung tätig.
Familienrechtlicher Streit ist eine nicht unwesentliche Ursache für die wirtschaftliche Gefährdung von Privatpersonen und vor allem kleiner und mittelständischer Unternehmen.
Die Schaffung ausgewogener, den Interessen des Mandanten gerecht werdender Konzepte zur Meidung eventueller Streitigkeiten für den Fall ehelicher Problem stellt daher einen zentralen Punkt unserer Tätigkeit im Familienrecht dar. Ziel ist dabei eine wirtschaftlich ausgewogene und vorausschauende Gestaltung der vermögensrechtlichen Beziehungen der Eheleute durch Eheverträge, die das berechtigte Interesse beider Ehegatten und der Kinder nicht aus den Augen lässt. Die Schaffung derartiger Lösungen im Spannungsfeld der gegensätzlichen Interessen der Eheleute muss sich dabei in letzter Konsequenz immer an dem Erhalt der Existenzgrundlage für beide Ehegatten und Kinder ausrichten.

Leider lässt sich dennoch häufig eine familienrechtliche Auseinandersetzung nicht vermeiden. Daher stellt die gerichtliche Tätigkeit ebenfalls einen zweiten erheblichen Teil der anwaltlichen Tätigkeit dar.

In diesem Bereich werden Scheidungsverfahren mit den üblicherweise nicht zu vermeidenden Folgesachen wie Unterhalt, Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich und die Auseinandersetzung um die Kinder geführt. Auch die isolierte Tätigkeit im Bereich der Vaterschaftsanfechtung sowie Vaterschaftsfeststellung sowie die häufig erst viele Jahre nach der Scheidung erfolgende Durchsetzung von Ansprüchen im so genannten schuldrechtlichen Versorgungsausgleich gehören zu unser regelmäßigen Tätigkeit.