Familienrecht
Einen besonderen Schwerpunkt der Kanzlei Jensch bildet, das Familienrecht. Sowohlt Rechtsanwalt Jensch als auch Rechtsanwältin Tränkle sind Fachanwälte für Familienrecht und verfügen somit auf diesem Gebiet über Spezialkenntnisse und besondere Erfahrung. Frau Rechtsanwältin Tränkle ist zudem auch als Verfahrensbeistand für minderjährige Kinder tätig.
Unsere Tätigkeiten auf dem Gebiet des Familienrechts umfassen insbesondere folgende Bereiche:
- Ehevertrag und Eheschließung
- Scheidung und Scheidungsfolgenvereinbarungen
- Kindesunterhalt
- Trennungsunterhalt
- Ehegattenunterhalt
- Lebenspartnerschaftsverträgen und Aufhebungsverfahren
- Versorgungsausgleich
- Vermögensauseinandersetzungen
- Zugewinnausgleich
- Kindschaftssachen, insbesondere elterliche Sorge, Umgangsrecht und Kindesherausgabe
- Abstammung und Adoption
- Namensrecht und
- dem Recht der nichtehelichen Lebensgemeinschaften
- Verfahrensbeistandschaft
Unser Angebot umfasst bereits die vorbeugende Beratung sowohl im Rahmen des
Abschlusses von Eheverträgen als auch bei der Gestaltung vermögens-
rechtlicher Vereinbarungen und der zugrundliegenden Verhältnisse.Natürlich werden wir auch im Rahmen von Vertretungen bei Trennung und
Scheidung tätig.
Familienrechtlicher Streit ist eine nicht unwesentliche
Ursache für die wirtschaftliche Gefährdung von Privatpersonen und vor allem kleiner und
mittelständischer Unternehmen.
Die Schaffung ausgewogener, den Interessen des Mandanten
gerecht werdender Konzepte zur Meidung eventueller Streitigkeiten für
den Fall ehelicher Problem stellt daher einen zentralen Punkt unserer Tätigkeit im Familienrecht dar. Ziel ist dabei
eine wirtschaftlich ausgewogene und vorausschauende Gestaltung der
vermögensrechtlichen Beziehungen der Eheleute durch Eheverträge, die das
berechtigte Interesse beider Ehegatten und der Kinder nicht aus den
Augen lässt. Die Schaffung derartiger Lösungen im Spannungsfeld der
gegensätzlichen Interessen der Eheleute muss sich dabei in letzter
Konsequenz immer an dem Erhalt der Existenzgrundlage für beide Ehegatten
und Kinder ausrichten.
Leider lässt sich dennoch häufig eine familienrechtliche
Auseinandersetzung nicht vermeiden. Daher stellt die gerichtliche
Tätigkeit ebenfalls einen zweiten erheblichen Teil der anwaltlichen
Tätigkeit dar.
In diesem Bereich werden Scheidungsverfahren mit den
üblicherweise nicht zu vermeidenden Folgesachen wie Unterhalt,
Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich und die Auseinandersetzung um
die Kinder geführt. Auch die isolierte Tätigkeit im Bereich der
Vaterschaftsanfechtung sowie Vaterschaftsfeststellung sowie die häufig
erst viele Jahre nach der Scheidung erfolgende Durchsetzung von
Ansprüchen im so genannten schuldrechtlichen Versorgungsausgleich
gehören zu unser regelmäßigen Tätigkeit.