Medizinrecht
Das Arzthaftungsrecht,somit die Geltendmachung und die Abwehr von Ansprüchen aufgrund eines Behandlungsfehlers, ist ein Teil meiner Tätigkeit im Medizinrecht.
Darüber hinaus umfasst die Tätigkeit in meiner anwaltlichen Praxis jedoch auch das Vorgehen bei Medizinprodukt- /Arzneimittelhaftung und bei der Weigerung von Krankenkassen,
Leistungen zu übernehmen. Ferner umfasst meine medizinrechtliche
Praxis selbstverständlich auch die Beratung und Vertretung von Ärzten,
Apothekern und Angehörigen sonstiger Heilberufe in Bezug auf das Berufsrecht, insbesondere des Zulassungsrechts und bei Fragen der Praxisgründung bzw. Veränderung. Hierbei sind neben den berufsrechtlichen Vorschriften insbesondere gesellschaftsrechtliche Vorschriften zu berücksichtigen.
Einen besonderen Teil der Tätigkeit im Medizinrecht nimmt das Medizinstrafrecht ein. Hier vertete ich Angehörige von Heilberufen als Strafverteidiger ebenso wie Geschädigte als Vertreter der Nebenklage.